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Wann kann ich mich als Angestellter
überhaupt privat versichern?

Versicherungsfrei sind laut Definition SGBV, §6 (1):

"Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400€) übersteigt."

UND WAS ZÄHLT ZUM
JAHRESARBEITSENTGELT?
  • Lohn & Gehalt
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Überstunden-Pauschalen
  • Schicht- oder Bereitschaftszulagen
  • Vermögenswirksame Leistungen

WAS KANN NICHT
BERÜCKSICHTIGT WERDEN?
  • Variable Lohnbestandstelle
  • Überstunden-Vergütung (stundengenau)
  • Familienzuschläge (z.B. Kinderzuschlag)
  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Nebeneinkünfte aus Minijob
Impressum Datenschutz

Wie hoch ist Ihr Bruttoeinkommen im Jahr 2026?

Ihr Bruttoeinkommen
im Jahr 2026?

weniger als 77.400€
mehr als 77.400€
Kein Angestellter? Bitte klicken Sie hier.

Vielen Dank für Ihre Angaben!

Wichtige Mitteilung:
Leider können Sie sich als Angestellter erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als 64.350 € privat versichern. Darunter sind Sie Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse.
Aber auch hier kann man einige Dinge verbessern:
Wechseln Sie zur günstigsten Krankenkasse Deutschlands und nutzen Sie Ihr Ersparnis für bessere Leistungen im Krankenhaus oder höhere Zuschüsse beim Zahnersatz.
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Optimierung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse

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Wenn Sie an einer Optimierung interessiert sind, geben Sie einfach Ihre Kontaktdaten an und teilen uns mit, wann Sie am besten zu erreichen sind.
Wir zeigen Ihnen schnell und unkompliziert was möglich ist und helfen ggf. bei der Umsetzung.
Beste Erreichbarkeit:
SSL-verschlüsselte Datenübertragung
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Wie sind Sie derzeit krankenversichert?

Ich bin gesetzlich versichert
Ich bin privat versichert
Ich bin derzeit nicht versichert

Legen Sie Wert auf Heilpraktikerleistungen?

Umfasst alternative Behandlungsmethoden zur klassischen Medizin, in der Regel Verfahren aus der Naturheilkunde.
Die Übernahme der Kosten ist vom jeweiligen Tarif abhängig und liegt in der Regel zwischen 60 bis 100%.
Sind mir wichtig
Ich bin mir nicht sicher
Sind mir nicht wichtig
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Wie möchten Sie im Krankenhaus behandelt werden?

Im Krankenhaus
möchte ich:

Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen (analog zur GKV) können Privatpatienten weitere Wahlleistungen wählen: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und/ oder wahlärztliche Behandlung (freie Arztwahl durch Patienten).
1-Bett-Zimmer
mit freier Arztwahl
2-Bett-Zimmer
mit freier Arztwahl
Mehrbett-Zimmer
mit Stationsarzt
<< vorherige Frage

Wie wichtig sind Ihnen
gute Zahnleistungen?

Bei den Zahnleistungen unterscheidet man zwischen Zahnbehandlung und Zahnersatz. Während die Zahnbehandlung von fast allen Tarifen voll erstattet wird, gibt es beim Zahnersatz (inkl. Implantate) Unterschiede bei der Erstattung. Je nach Tarif übernimmt der private Krankenversicherer zwischen 70 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrages.
Sehr wichtig
Ich bin mir nicht sicher
Nicht so wichtig
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Wie wichtig ist Ihnen das Thema Beitragsrückerstattung?

Wie wichtig ist eine hohe
Beitragsrückerstattung?

Werden keine Rechnungen eingereicht, erhält der Versicherte einen Teil seiner Beiträge zurück. Wichtig ist in dem Zusammenhang die Höhe des Selbstbehalts sowie die Nichtanrechnung von Vorsorgeuntersuchungen.
Sehr wichtig
Ich bin mir nicht sicher
Nicht so wichtig
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Geschafft!

Für die Berechnung brauchen wir nur noch Ihr Geburtsdatum und Ihren Wohnort. Damit können wir auch regionale Angebote berücksichtigen.

In welcher Region wohnen Sie?

Ihr Wohnort?

WARUM? Einige Tarife werden nur regional angeboten.
Um alle relevanten Tarife für Sie vergleichen zu können, benötigen wir Ihren Wohnort.
WARUM? Diese Angabe brauchen wir, um regionale Angebote einbeziehen zu können.

Wann sind Sie geboren?

WARUM?
Wir benötigen Ihr Geburtsdatum, um die richtigen Beiträge zu berechnen
Für die richtige Berechnung benötigen wir daher Ihr Geburtsdatum.
<< vorherige Frage

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Fertig!

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