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Private Krankenversicherung
für Beamte
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Beihilfeergänzung
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Die Beihilfeergänzung für Beamte in der privaten Krankenversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur Beihilfe für Beamte in Deutschland. Die Beihilfe an sich ist eine staatliche Einrichtung, die Beamte bei ihren Gesundheitskosten unterstützt. Allerdings deckt die Beihilfe nicht alle Kosten ab, die durch Krankheit oder Unfall entstehen können. Hier kommt die Beihilfeergänzung ins Spiel.

Die Beihilfeergänzung ist eine private Krankenversicherung speziell für Beamte. Sie schließt die Lücken der Beihilfe und übernimmt die Kosten, die die Beihilfe nicht abdeckt. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Zahnersatz, Brillen oder alternative Heilmethoden. Der Tarif ist in der Regel an eine private Krankenversicherung gekoppelt (so genannte Restkostenversicherung). Der Leistungsumfang kann je nach Tarif sehr unterschiedlich sein. Je besser die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifs sind, desto geringer sind die Zuzahlungen.

Mit einem Beihilfeergänzungstarif sind Beamtinnen und Beamte im Krankheitsfall umfassend abgesichert und können sich ohne finanzielle Sorgen auf ihre Genesung konzentrieren. Darüber hinaus bietet die Beihilfeergänzung ein hohes Maß an Flexibilität und ermöglicht eine individuelle Absicherung.
Öffnungsklausel
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Die Öffnungsklausel erleichtert Beamten und Beamtenanwärtern den erstmaligen Eintritt in die private Krankenversicherung. Sie ist daher vor allem für Beamte mit Vorerkrankungen interessant. Eine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen ist nicht möglich, es darf lediglich ein Risikozuschlag von maximal 30 Prozent erhoben werden, Leistungsausschlüsse sind ebenfalls nicht möglich.

Der Antrag auf Aufnahme in die Öffnungsaktion muss innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung gestellt werden (gilt auch für Angehörige). Nicht alle Gesellschaften nehmen an der Öffnungsaktion teil. Nähere Informationen zur Öffnungsklausel sowie alle teilnehmenden Gesellschaften finden Sie beim PKV-Verband unter Oeffnungsaktion_für_Beamtinnen
_und_Beamte.pdf (pkv.de)
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Angehörige
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Beamte in der privaten Krankenversicherung (PKV) haben in der Regel zwei große Vorteile. Zum einen genießen sie die hochwertigen Leistungen eines Privatpatienten, zum anderen übernimmt der Dienstherr (Bund oder Land) über die Beihilfe den größten Teil der Beiträge. Ehepartner (sofern nicht eigenständig versichert) erhalten 70 Prozent Beihilfe, Kinder sogar 80 Prozent. Die restlichen Prozente werden über eine Restkostenversicherung in Form einer privaten Krankenversicherung abgedeckt. Lücken in der Beihilfe werden zusätzlich durch den Beihilfeergänzungstarif geschlossen.

Kinder sind grundsätzlich solange beihilfeberechtigt, wie sie Anspruch auf Kindergeld haben. Dies ist längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Fall, es sei denn, das Kind erzielt vorher ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, z. B. im Rahmen einer Ausbildung.

Bei Eintritt in den Ruhestand erhöht sich der Beihilfeanspruch in der Regel von 50 % auf 70 %. Die verbleibenden 30% müssen weiterhin über die Restkostenversicherung in Form der privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Auch der Ehepartner bleibt im Ruhestand zu 70% beihilfeberechtigt.
Beiträge im Alter
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Auch im Ruhestand erhalten Ruhestandsbeamte (Pensionäre) die staatliche Beihilfe. Die Erstattung erhöht sich sogar auf 70%, so dass im Umkehrschluss nur noch eine Restkostenversicherung (durch die PKV) für die verbleibenden 30% notwendig ist. Der dafür zu zahlende Beitrag liegt deutlich unter dem eines Selbständigen oder Arbeitnehmers.

Ähnlich verhält es sich bei der freien Heilfürsorge, die in der Regel Polizisten und anderen sicherheitsrelevanten Berufen mit besonderen Gefahren (z.B. Berufsfeuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte) gewährt wird. Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge erhalten während ihrer Dienstzeit die volle Heilfürsorge durch den Dienstherrn, d.h. eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich, da keine Restkosten verbleiben. Die freie Heilfürsorge endet allerdings mit dem Eintritt in den Ruhestand und geht dann - wie bei „normalen“ Beamten - in eine Beihilfe in Höhe von 70 Prozent über. Allerdings gibt es dann die Hürde der Gesundheitsprüfung, denn es besteht keine Versicherungspflicht in der PKV. Lediglich der Basistarif ist ohne Gesundheitsprüfung zugänglich. Um den Gesundheitszustand zu erhalten, empfiehlt es sich, bereits bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis eine Anwartschaftsversicherung im Hinblick auf das Pensionsalter abzuschließen. Diese ermöglicht im Alter einen Wechsel in den gewünschten Tarif ohne Gesundheitsprüfung. Die Kosten für eine Anwartschaftsversicherung liegen bei ca. 10 % des Tarifbeitrages, können aber je nach Gesellschaft variieren.
alt

Wie ist Ihr derzeitiger Beamtenstatus?

Beamtenanwärter
bereits verbeamtet
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Wie sind Sie derzeit krankenversichert?

Ich bin gesetzlich versichert
Ich bin privat versichert
Ich bin derzeit nicht versichert
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Legen Sie Wert auf Heilpraktikerleistungen?

Umfasst alternative Behandlungsmethoden zur klassischen Medizin, in der Regel Verfahren aus der Naturheilkunde.
Die Übernahme der Kosten ist vom jeweiligen Tarif abhängig und liegt in der Regel zwischen 60 bis 100%.
Sind mir wichtig
Ich bin mir nicht sicher
Sind mir nicht wichtig
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Wie möchten Sie im Krankenhaus behandelt werden?

Im Krankenhaus
möchte ich:

Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen (analog zur GKV) können Privatpatienten weitere Wahlleistungen wählen: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und/ oder wahlärztliche Behandlung (freie Arztwahl durch Patienten).
1-Bett-Zimmer
mit freier Arztwahl
2-Bett-Zimmer
mit freier Arztwahl
Mehrbett-Zimmer
mit Stationsarzt
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Wie wichtig sind Ihnen
gute Zahnleistungen?

Bei den Zahnleistungen unterscheidet man zwischen Zahnbehandlung und Zahnersatz. Während die Zahnbehandlung von fast allen Tarifen voll erstattet wird, gibt es beim Zahnersatz (inkl. Implantate) Unterschiede bei der Erstattung. Je nach Tarif übernimmt der private Krankenversicherer zwischen 70 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrages.
Sehr wichtig
Ich bin mir nicht sicher
Nicht so wichtig
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Wie wichtig ist Ihnen das Thema Beihilfeergänzung?

Beihilfeergänzung
ist Ihnen wichtig?

Sehr wichtig
Ich bin mir nicht sicher
Nicht so wichtig
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