Die Öffnungsklausel erleichtert Beamten und Beamtenanwärtern den erstmaligen Eintritt in die private Krankenversicherung. Sie ist daher vor allem für Beamte mit Vorerkrankungen interessant. Eine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen ist nicht möglich, es darf lediglich ein Risikozuschlag von maximal 30 Prozent erhoben werden, Leistungsausschlüsse sind ebenfalls nicht möglich.
Der Antrag auf Aufnahme in die Öffnungsaktion muss innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung gestellt werden (gilt auch für Angehörige). Nicht alle Gesellschaften nehmen an der Öffnungsaktion teil. Nähere Informationen zur Öffnungsklausel sowie alle teilnehmenden Gesellschaften finden Sie beim PKV-Verband unter
Oeffnungsaktion_für_Beamtinnen
_und_Beamte.pdf (pkv.de).